4.1 Kompatibel (Compatible)

WCAG – Definition

Inhalte müssen so gestaltet werden, dass sie maximal mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel sind.

Ziel:
Eine Webseite soll technisch so umgesetzt sein, dass sie von Screenreadern, Spracherkennungssoftware, alternativen Eingabegeräten und anderen Hilfsmitteln korrekt interpretiert werden kann.

Bedeutung

Diese Richtlinie ist das technische Fundament der Barrierefreiheit. Selbst perfekt gestaltete Inhalte sind nutzlos, wenn sie von assistiven Technologien nicht korrekt verstanden werden.

  • Screenreader benötigen eindeutige Strukturen und semantische Informationen (z. B. Rollen, Namen, Zustände von Elementen).

  • Automatisierte Tools (z. B. Spracherkennung oder Browserfunktionen) müssen wissen, was ein Element ist und wie es funktioniert.

  • Entwickler*innen müssen den Code so schreiben, dass Maschinen die Bedeutung und Funktion der Elemente nachvollziehen können.

Erfolgskriterien

4.1.1 Parsing (A)

Der Code muss syntaktisch korrekt sein (wohlgeformtes HTML, gültige Verschachtelung, geschlossene Tags).

4.1.2 Name, Role, Value (A)

Interaktive Elemente müssen einen zugänglichen Namen, eine Rolle und den aktuellen Zustand/Wert haben, die für assistive Technologien verfügbar sind.

4.1.3 Status Messages (AA, neu in 2.1)

Dynamische Statusmeldungen (z. B. „Formular erfolgreich gesendet“) müssen automatisch von Screenreadern erkannt und vorgelesen werden, ohne den Fokus zu ändern.